Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO)
Inhaltsübersicht

vom 3. Mai 1971 (BGBI. I S. 641)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBI. I S. 3209)
zuletzt geändert durch die neunte Verordnung zur Änderung seevehrkehrsrechtlicher Vorschriften (SeeRVsÄndV9) vom 18. Dezember 2000 (BGBl. I. S. 1735)
Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
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Zweiter Abschnitt
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8  Allgemeines
§ 9  Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
§ 10  Kleine Fahrzeuge
§§ 11-18  aufgehoben
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Dritter Abschnitt
Schallsignale der Fahrzeuge
§§19-20  aufgehoben
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Vierter Abschnitt
Fahrregeln
§ 21  Grundsätze
§ 22  Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
§ 23  Überholen
§ 24  Begegnen
§ 25  Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
§ 26  Fahrgeschwindigkeit
§ 27  Schleppen und Schieben
§ 28  Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
§ 29  Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
§ 30  Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
§ 31  Wasserskilaufen, Wassermotorradfahren und Segelsurfen
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Fünfter Abschnitt
Ruhender Verkehr
§ 32  Ankern
§ 33  Anlegen und Festmachen
§ 34  Umschlag
§ 35  Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 36  Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
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Sechster Abschnitt
Sonstige Vorschriften
§ 37   Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
§ 38  Ausübung der Fischerei und der Jagd
§ 39  Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
§ 40  aufgehoben
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Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
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Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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Neunter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußvorschriften

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