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Kleines Seemannslexikon
Sammelsurium von maritimen  & seemännischen Begriffen - Suchbegriff: V
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  1. V = Viktor, internationales Buchstabensignal, weiß mit rotem Andreaskreuz.  Bedeutung: Ich benötige Hilfe
  2. Van-Carrier = Portalhubwagen (Stapelwagen) , Hubfahrzeug für Container  in Container-Terminals, er versetzt oder verholt die Container auf bestimmte Abstellflächen; auch Giraffe genannt; wegen seiner Hochbeinigkeit.
  3. Vancouver Island = ist eine nach dem Seefahrer George Vancouver benannte Insel an der Westküste Kanadas. Sie gehört zur Provinz Britisch-Kolumbien. Die Insel hat eine Fläche von 32.134 km², sie ist 454 km lang und 100 km breit. Die Hauptstadt ist Victoria.
  4. VDK = Verband Deutscher Küstenschiffseigner
  5. VDR = Verband Deutscher Reeder (Hamburg)
  6. Venilia = Göttin des Meeres . Die Gemahlin von Neptun und Beschützerin der Seereisenden.
  7. Ventimeter = ein einfaches Windmeßgerät mit einem Klarsichtzylinder mit einem Meßbereich von 0 bis 25 m/sec.
  8. verankern = ein Schiff vor Anker legen, den Anker eines Schiffes auswerfen und es damit am Untergrund befestigen
  9. Verbotszeichen = Innerhalb der Seezeichen und Verkehrsschilder gibt es neben den Gebots-, Warn-, und Hinweiszeichen auch die Verbotszeichen. Es handelt sich vorwiegend um rotumrandete Vierecke mit einem schwarzen Symbol in der Mitte und einem diagonalen roten Strich. Die Verbotszeichen von SeeSchStrO und BinSchStro sind nahezu identisch.
  10. verchartern = ein Boot vermieten
  11. Verdeck = bei Schiffen das obere Deck
  12. Verdrängung = ( Wasserverdrängung, Deplacement) von einem Schiff verdrängte Wassermenge. Das Gewicht dieser Wassermenge ist gleich dem Schiffsgewicht ( Archimedisches Prinzip). Die Verdrängung wird angegeben in cbm, das Gewicht  der verdrängten Wassermenge in Tonnen; für Kriegsschiffe z.B. wird als Größenmaß die Verdrängung in metrischen Tonnen angegeben, z. B. eine Verdrängung von 10 Tonnen.
  13. verdunkeln =  (Marine) jede Lichtquelle eines Schiffes nach außenhin unsichtbar machen, mit Ausnahme der für die Seefahrt gesetzlich vorgeschriebenen Lichter.
  14. verfangen = 1. ablösen der Wache bzw. des Rudergängers; 2. Unklarwerden einer Leine bzw. eines Ankers
  15. vergattern = die Wache vergattern; beim Ablösen die Wache versammeln und zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten (Bundesmarine)
  16. Vergatterung = in der Bundesmarine das Aufziehen der Wache und Bekanntgabe, daß die Wache unter besonderen Befehl des Wachführers steht.
  17. verholen = ein Schiff, Boot an eine andere Stelle bringen; mit einem Tau das Boot an eine andere Stelle ziehen oder mittels Verholspills.
  18. verkatten = ankern mit mehreren Ankern, die hintereinander an einer Ankerkette befestigt sind
  19. Verkehrsboot =  (Marine) Beiboot zum Transport von Mannschaften. Fassungsvermögen 30-50 Menschen. Kann auch zum Transport leichter Lasten eingesetzt werden.
  20. Verkehrsleitzentrale = Nautische Einrichtung zur Erhöhung der Sicherheit des Schiffsverkehrs durch Überwachung und Beratung von Land. Meist gleichzeitig Radarleitzentrale. Gebräuchliche Kurzbezeichnung: VTS ( Vessel Traffic Service)
  21. Verklarung = eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns über die erheblichen Begebenheiten der Reise, namentlich eine vollständige und deutliche Erzählung der erlittenen Unfälle unter Angabe der zur Abwendung oder Verringerung der Nachteile angewendeten Mittel. Grundlage sind die Eintragungen im Schiffstagebuch. Der Verklarungsbericht muß beim zuständigen Gericht eingereicht werden. HGB §§ 522-525.
  22. Verklicker = kleine Windfahne, Stander, Rennflagge auf dem Masttopp; Windrichtungsanzeiger auf dem Masttopp
  23. verlaschen = Deckladung seetüchtig befestigen
  24. Verlat = Absperrbauwerk mit Verschlußtoren im Vorfluter einer tief liegenden Niederung. Es soll verhindern, daß Wasser aus dem höheren Nachbargebiet in die Niederung eindringt.
  25. Vermessung = 1. Von Schiffen mit dem Zweck, eine Grundlage über die von Schiffen für die Benutzung von Häfen, Kanälen usw. zu zahlenden Gebühren zu bekommen. Es wird der Rauminhalt des ganzen Schiffskörpers vermessen. Siehe Netto- und Bruttoraumgehalt.  2. Bei Yachten zu den Zweck, für Regatten möglichst gleichwertige Fahrzeuge zu erhalten. Die Vermessung erstreckt sich hier auf die vermessenen Größen der betreffenden Klasse, meist auf schnelligkeitsfördernde Werte, wie Länge, Tiefgang, Segelfläche, die besteuert, oder langsamkeitsfördernde Werte, wie Gewicht, Freibord, die vergütet  werden. 3. Für die Bestimmung der Bauteile eines Schiffes nach den Tabellen der Klassifikations-Gesellschaften wird ebenfalls der Schiffsrumpf vermessen - nach anderen Modus. 4. Küstenvermessung erstreckt sich auf die Punkte, die für die Schiffahrt wichtig sind, wie Feststellung der Wassertiefen, Strömungen, Landmarken usw.
  26. vermuren, vermooren = ein Boot vor zwei Anker (Buganker) legen, damit beim Schwojen die beanspruchte Fläche des Ankerplatzes kleiner ist, als wenn man nur vor einem Anker liegt
  27. verpallen = Ladungskolli im Frachtraum oder an Deck durch Balken, Streben usw. derartig festkeilen, dass sie nicht verrutschen können
  28. verpichen = kalfatern
  29. verraumen = Schiffsladung umsetzen, damit unten gestaute Güter zuerst gelöscht werden können
  30. verschalken = Schiffsluken durch Schalklatten/Lukenkeile noch besser abdichten
  31. Verschanzung = die in sich geschlossene Umfriedung des Decks zur See hin, fälschlich oft als Reling genannt.
  32. versegeln = Von einem Hafen zum anderen fahren.
  33. Versetzen = 1. Ein Schiff durch den Meeresstrom vom Kurs abbringen; 2. Durch Wind vertreiben; 3. Einen Beschlag an einer anderen Stelle anbringen; in diesem Sinne auch einen Lotsen von der Lotsenstation zum Schiff versetzen.
  34. versinken = unter der Wasseroberfläche sinken, untergehen; das Schiff ist versunken
  35. Versorger =  Mutter- und  Versorgungsschiff, Tender, Begleitschiff in der Marine
  36. verspleißen = verbinden, zwei Tauenden miteinander verspleißen
  37. verstagen = einen Mast mit Hilfe des stehenden Gutes verspannen
  38. Verstagung = dasselbe wie "stehendes Gut", Sammelbegriff für die Masthalterungen: Vor- und Achterstag und Wanten.
  39. vertäuen = mit einem Tau befestigen, ein Boot am Ufer vertäuen; verankern des Schiffs mit Bug- und Heckanker; festmachen des Schiffs mit Vorleinen, Achterleinen und Springs
  40. Vertörnen = Verdrehen einer Leine, so daß sich Törns bilden, die eine Unfallgefahr darstellen. Diese sind durch Austörnen sorgfältig zu beseitigen. Werden Törns belastet, so bilden sich im Draht "Kinken", die die Festigkeit erheblich herabsetzen.
  41. Vertreiben = unbeabsichtigte Ortsveränderung eines ankernden Gegenstands, zum Beispiel eines schwimmenden Seezeichen oder eines Schiffes, verursacht durch Wind, Strom oder Eis.
  42. verwarpen = verholen mit Hilfe eines Ankers, den man Ausfahren oder Austragen möglichst weitab vom Schiff fallen läßt, um dann das Schiff an der Ankerkette heranzuziehen.
  43. Verzurrmittel = Befestigungsmaterial wie Seile, Gurte, Ketten, Draht usw.
  44. Vestrsalt = norm. Name für die Nordsee
  45. Viechelnsche Fahrt  =  Verbindung zwischen dem Schweriner See bei Hohen Viecheln und der Ostsee bei Wismar - letzter, nördlichster Teil der Elde-Wasserstrasse, die in südwestlicher Richtung zur Elbe bei Dömitz führte. 1577-80 gebaut, überwand der Kanal mit seinen 12 Schleusen (25,9 - 27,3 m lang, 5,20 - 5,75 m breit) rd. 39 Höhenmeter. Mangelnde Uferbefestigung der Schleusenböschungen führten schon wenige Jahre später dazu, daß der Verkehr eingestellt werden mußte.
  46. Vierflaggensignale = sind Unterscheidungssignale, die den Namen verschlüsselt anzeigen, den ein Schiff bei seiner Indienststellung erhält. Bei allen deutschen Schiffen beginnt das Unterscheidungssignal mit der Flagge " D "
  47. vierkant brassen = die Rahen so stellen, daß sie genau quer zum Schiff stehen
  48. Viermastbark = ein Schiff mit drei vollgetakelten Masten und einem Besanmast ( der nur Schratsegel) führt. Die Masten heißen von vorn nach achtern: Fockmast, Großmast, Kreuzmast und  Besanmast
  49. Viermastschiff, Viermastvollschiff = ein Schiff mit vier vollgetakelten Masten. Die Masten heißen: Fock-, Groß-, Mittel- und Kreuzmast
  50. Viermastschoner = ein Schoner mit vier Masten. Wir unterscheiden dabei den Viermastgaffelschoner, der lediglich Schratsegel fährt, und den Viermastschoner, der dem Schoner entsprechend getakelt ist.
  51. Vinco = kleineres mittelmeerisches Segelschiff, drei Masten, davon der vordere mit Rahsegeln, die übrigen mit Lateinsegeln
  52. Violinblock = Doppelblock mit hintereinander gelagerten Scheiben von unterschiedlicher Größe. Der Name geht auf die Formähnlichkeit mit der Violine zurück.
  53. Vitalienbrüder =  Ursprünglich Viktualien-Lieferanten für Magareta von Schweden, wurden später Freibeuter (Gleichteiler, Seeräuber auch Likedeeler genannt, 14. Jahrhundert, Störtebeker)
  54. Vizeadmiral =  Offiziersdienstgrad bei der Marine, im Rang eines Generals
  55. VLBC = very large bulkcarrier
  56. VLCC = Very Large Crude-Oil Carrier, ganz großer Öltanker ( trägt mindestens 100 000 Tonnen Öl; Bezeichnung für sehr große Tanker bis etwa 300 000 tdw)
  57. VO = Versorgungsoffizier bei der Marine
  58. Volksmarine = Bezeichnung der ehem. Seestreitkräfte der NVA der ehem. DDR
  59. voll befahren = ist ein Mann, wenn er als ausgebildeter Seemann, d. h. als Vollmatrose, angesprochen werden kann, seine Lehrzeit als Junge und als Leichtmatrose mit entsprechender Fahrzeit hinter sich hat.
  60. voll brassen = die Rahen derart brassen, daß die Segel gut voll stehen.
  61. voll halten = das Schiff so steuern, daß die Segel gut voll stehen
  62. Volldampf = mit voller Maschinenkraft voraus, mit Volldampf voraus
  63. Vollfroster = Fischereifahrzeug, welches den gefangenen Fisch komplett als Tiefkühlware lagert.
  64. vollgetakelt = ist ein Mast, wenn er mit dem vollständigen Satz Rahsegeln ausgerüstet ist. Er besteht aus dem Untermast, der Mast- und der Bramstenge; Alle Masten sind mit Rahsegeln ausgerüstet (Vollschiffe), im Gegensatz zur Bark, bei der der hintere Mast keine Rahen, sondern nur ein Gaffelsegel trägt
  65. vollmast = bis zur vollen Höhe des Mastes flaggen, vollmast flaggen
  66. voller Schlag = voller Teller beim Essen fassen
  67. Vollschiff = ein Schiff mit mindestens drei vollgetakelten Masten. ( das Zweimastvollschiff wäre eine Brigg) Das Vollschiff schlechtweg ist das Schiff mit drei Masten, die Masten heißen: Fock-, Groß-, Kreuzmast. Es gibt bzw. gab ferner Viermastvollschiffe und auch Fünfmastvollschiffe ( z.B. Preußen).
  68. Vollzeugbrise =  eine Brise, bei der das Boot oder Schiff gerade "volles Zeug" tragen kann.
  69. Vordeck = vorderer Teil des Decks
  70. Vordeich = seewärts des Hauptdeiches liegender Sommer- oder Polderdeich.
  71. vor dem Mast = die Fahrenszeit, die man als Mannschaftsdienstgrad verbringt. Früher und teilweise auch noch heute liegen die Mannschaftslogis im Vorschiff vor dem ersten Mast, im Unterschied zu den Unterkünften der höheren Dienstgrade mittschiffs oder im Achterschiff ( Segelschiffahrt )
  72. vor dem Wind = mit dem Wind von achtern laufen
  73. vorderlastig = bei Schiffen vorn mehr belastet als hinten
  74. Vorfluter = Gewässer, das dem ihm zufließenden Wasser einen Abfluß mit natürlichem Gefälle oder mit Einschaltung eines Schöpfwerkes ermöglicht.
  75. Vorhafen = Viele Häfen haben vor ihrer Einfahrt einen Vorhafen, der weniger zum Festmachen der Schiffe dient, als vielmehr die See vom Eindringen in den Haupthafen abhalten soll.
  76. Vorhandsmann = an Bord soviel wie Vormann oder Vorarbeiter
  77. Vorholer = ( bei den Segeln) eine Leine, die zum Holen nach vorn benutzt wird. Beispiel: Spinnaker-Vorholer
  78. Vorläufer = aus Fasertauwerk bestehender Teil der Festmacherleine, der durch seine größere Dehnung gegenüber Draht ein Brechen des Festmachers bei stoßartiger Belastung durch das sich bewegende Schiff verhindert.
  79. Vorleine = die Festmacherleine, die vom Vorschiff aus schräg nach vorne zeigt.
  80. Vorliek = vordere Kante eines Segels, die beim Vorsegel frei oder mit Stagreitern beim Großsegel mit einem Liektau oder mit Rutschern versehen ist.
  81. Vorluk = der Zugang zum vorderen Laderaum oder der Einstieg zu den Mannschaftsräumen.
  82. Vormann = Bezeichnung für den Schiffsführer eines Seenotkreuzers oder Seenotrettungsbootes
  83. Vormast = Bezeichnung für den Fockmast
  84. Vorpiek = wasserdichte Abteilung vor dem vorderen Kollisionsschott, zum Lagern von Gerät oder zum Trimmen benutzt, vorderster Raum im Schiff
  85. Vorposten = vorgeschobene Überwachung des eigenen See- und Küstengebietes (Marine)
  86. Vorreiber = drehbarer Verschlußbolzen an einer Tür oder Klappe
  87. Vorschiff = vorderer Teil des Schiffes
  88. Vorschotmann, Vorschoter = Besatzungsmitglied auf Segeljachten, dessen Hauptaufgabe in der Bedienung der Vorsegel  besteht
  89. Vorsegel = Die Stagsegel, die vor dem Großmast bzw. vor dem Fockmast gefahren werden. Beim Kutter heißen sie:  Stagfock, Klüver ( Binnenklüver, Außenklüver) , Flieger
  90. Vorspring = die Leine, die beim Festmachen eines Schiffes oder Bootes vom Bug nach achtern an Land führt.
  91. Vorstag = Fockstag, unterer Haltedraht von vorn am Fockmast (Vortopp)
  92. vor Topp und Takel = ohne Segel vor dem Wind laufen
  93. Vortopp = der Topp des Fockmastes
  94. Vorwindkurs = Kurs eines Segelboots zum Wind, wobei das Boot nahezu in die gleiche Richtung läuft, in die der Wind weht.
  95. Votivschiffe = Schiffsmodelle in Kirchen von Küstenorten; als Weihgabe aber auch als Geschenk in den Besitz der Kirche gelangt.
  96. VTS = Abk. für Vessel Traffic Service; siehe unter Verkehrsleitzentrale.

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update: 18.11.2006 (wird bei Bedarf erweitert) - die Angaben sind ohne Gewähr -