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| B1 = Schiffer in Kleiner Hochseefischerei B2 = Steuermann in Kleiner Hochseefischerei B3 = Kapitän in Kleiner Hochseefischerei |
B4 = Steuermann in Großer Hochseefischerei B5 = Kapitän in Großer Hochseefischerei |
| BG5 = entspricht B5 und
berechtigt zum Führen von Fischereifahrzeugen aller Art und jeder
Größe auf allen Meeren. BGW4 = Wachoffizier auf Trawlern mit den Befugnissen wie BG5, was Größe und Fahrtgebiet betrifft. |
BK3 = die früheren
Befugnisse in europäischen Gewässern sind erhalten geblieben.
B2 ist entfallen und geht im Bedarfsfall in BK3 auf. BKü1 = entspricht dem früheren Geltungsbereich B1. |
| a) | mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind, |
| b) | mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzu- oder -abfluss in Verbindung stehen, |
| c) | einen Schiffsverkehr mit der Bundeswasserstraße zulassen und |
| d) | im Eigentum des Bundes stehen. |
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update: 06.02.2009 (wird bei Bedarf erweitert) - Angaben ohne Gewähr -